Unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie bei der Erlangung von monopolartigen Rechten und der Durchsetzung Ihrer Rechte auf dem gesamten Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.

PATENTE

Durch Patente können Sie Ihre technischen Erfindungen schützen und sich so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern verschaffen.

Wie weit ein solcher Schutz Ihrer Erfindung reicht, hängt maßgeblich von der Formulierung Ihrer Patentanmeldungen ab. Mit unserer Erfahrung bei der Ausarbeitung solcher Anmeldungen können wir Ihnen helfen, später das Risiko einer Umgehung des Patentes durch Mitbewerber zu reduzieren.

… und wenn Ihnen ein Patent zu kostenintensiv erscheint, kann man auch über eine Anmeldung Ihrer Erfindung zum Gebrauchsmuster nachdenken, welches als ungeprüftes technisches Schutzrecht „der kleine Bruder“ des Patentes ist.

DESIGNS

Mit einem eingetragenen Design können Sie die Form bzw. das äußere Erscheinungsbild Ihres Produktes schützen. Ein solches bietet gerade bei Produkten, bei denen die Kaufentscheidung nicht unerheblich auch aufgrund des Aussehens getroffen wird, einen effektiven Plagiatsschutz. Mit unserer Erfahrung können wir Sie unterstützen, die zweckmäßigsten Abbildungen Ihres Produktes auszuwählen, um den späteren Schutzbereich so effizient wie möglich zu gestalten.

… und übrigens kann Ihr Produkt auch mittels Patent und Design nebeneinander abgesichert werden.

MARKEN

Eine Marke stellt einen wesentlichen Teil Ihres Unternehmenswertes dar. Die Marke ist ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, welches dazu dient, die Waren und Dienstleistungen Ihres Unternehmens zu kennzeichnen.

Gerade im Dienstleistungsbereich wird oftmals übersehen, wie wirksam Sie sich durch eine Marke ein Alleinstellungsmerkmal erarbeiten können, das für die Qualität Ihrer Dienstleistung steht.

Leider kann jedoch nicht jedes Zeichen als Marke geschützt werden. Wir beraten Sie zum Beispiel bei der zur Anmeldung nötigen Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses.

NATIONALER/ INTERNATIONALER  SCHUTZ

Wenn Sie nicht nur in Deutschland Ihr geistiges Eigentum schützen und durchsetzen wollen, helfen wir Ihnen dieses in Europa und im europäischen Ausland zu tun.

Denn Schutzrechte sind im Wesentlichen national. Marken und Designs können auch auf Europäischer Ebene als sogenannte Gemeinschaftsmarke bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmuster angemeldet werden.

Über das Europäische Patentamt können Patentanmeldungen eingereicht werden, die zur Zeit jedoch nach dem zentralisierten Erteilungsverfahren in nationale Schutzrechte zerfallen.

Wenn für die EU das neue Patentsystem mit dem sogenannten Einheitspatent voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft tritt, wird ein einheitlicher Patentschutz in allen EU-Ländern, die an dem neuen Patentsystem teilnehmen, möglich sein. Über die neuen Möglichkeiten, die das Einheitspatent für Sie bietet, informieren wir Sie gerne.

Auch im EU-Ausland arbeiten wir mit erfahrenen Kollegen zusammen, die Ihre Schutzrechte vor Ort betreuen können. Wir übernehmen die zentrale Koordination einer Schutzrechtsfamilie für alle gewünschten Länder.

… und sollte Ihre Firma im EU-Ausland ansässig sein, übernehmen wir auch gerne die obligatorische Vertretung vor dem Europäischen Patentamt, vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, sowie dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante.

ÜBERWACHUNG DES WETTBEWERBS

Damit Sie bei der Produktentwicklung von bösen Überraschungen weitgehend geschützt werden, können wir für Sie auch die Schutzrechtsanmeldungen Ihrer Konkurrenz turnusmäßig überwachen.

Wir bereiten Ihnen die wichtigsten Ergebnisse der Überwachung auf und erarbeiten mit Ihnen zusammen, wenn nötig, eine Strategie zur Reaktion.

BEISPIELE UNSERER LEISTUNGEN IM EINZELNEN

  • Verfassen von Neuanmeldungen
  • Einreichen von Anmeldungen
  • Verletzungsgutachten
  • Überwachung von Schutzrechten von Wettbewerbern
  • Freedom-to-Operate Recherchen
  • Arbeitnehmererfinderrechtliche Beratung
  • Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren
  • Einstweilige Verfügungen
  • Quantitative Schutzrechtsbewertungen
  • Koordination von Auslandsanmeldungen
  • etc…

RECHTSGEBIETE

RECHTSGEBIETE

Der Gewerbliche Rechtsschutz ist ein sehr breites Feld.

Die Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, vor dem Bundespatentgericht, sowie vor dem Europäischen Patentamt können wir selbst übernehmen.

Soweit zum Beispiel in Patentnichtigkeitsverfahren zur Vertretung vor einem Landgericht oder Oberlandesgericht ein Rechtsanwalt notwendig ist, helfen wir Ihnen mit unserer Erfahrung genau den richtigen Spezialisten zu finden, mit dem wir zusammen die entsprechenden Verfahren führen.

So können wir für jede Situation die optimale Vorgehensweise individuell festlegen.

…. auch vorgerichtliche Streitigkeiten, zum Beispiel eine Abmahnung auf einer Messe, können wir für Sie übernehmen.

BEISPIELE UNSERER LEISTUNGEN IM EINZELNEN

  • Marken
  • Patente
  • Designs
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Grenzbeschlagnahmung
  • Einstweilige Verfügungen
  • Einspruchsverfahren
  • Nichtigkeitsverfahren
  • Anmeldeverfahren

TECHNISCHE BEREICHE

TECHNISCHE BEREICHE

Verschiedene technische Bereiche brauchen oftmals unterschiedliche Herangehensweisen. Was in einem Gebiet bekannt ist, kann für ein anderes Gebiet eine bahnbrechende Innovation sein.

Durch die Interdisziplinäre Ausbildung in Chemie, über Katalysatortechnik, Halbleitertechnik und Bauphysik bis hin zu Radartechnik und klassischem Maschinenbau, können wir Ihnen bei der Erlangung und Verteidigung von technischen Schutzrechten im Wesentlichen das gesamte Spektrum der Technik bieten.

Die gesammelte technische Erfahrung stammt nicht nur aus dem Studium, sondern auch aus unserer mehrjährigen technischen Berufspraxis.

 

…und zudem blicken wir immer über den Tellerrand hinaus, um Ihnen das bestmögliche Ergebnis zu liefern.

BEISPIELE UNSERES TECHNISCHEN KNOW HOWS IM EINZELNEN

  • Maschinenbau
  • Automotive
  • Verpackungstechnologie
  • Bauphysik
  • Renewables
  • Informationstechnologie
  • Radartechnik
  • Werkstofftechnik
  • Chemie
  • Oberflächentechnik
  • Medizintechnik

Wir haben zum Beispiel, um nur einige Themen zu nennen, schon Anmeldungen für Doppelkupplungsgetriebe, zum Spritzgießen von Zahnbürsten, zum Falten von Fast-Food Verpackungen,  zu biochemischen Tests mit Antikörpern, für Chashboxen, zu Stahllegierungen und zur Stahlverarbeitung verfasst.

..wir raten jedoch immer wieder davon ab das Perpetuum Mobile zu erfinden.

IP-STRATEGIE

IP-STRATEGIE

Wer an Güter in der Wirtschaft denkt, der denkt instinktiv an sehr handfeste Dinge. Gold, Silber, Holz, Öl, Immobilien, Salz, Gewürze oder Tulpen. Der Wettbewerb um Wachstum und Erfolg war und ist ein Wettbewerb um Rohstoffe. Ein zweites Paradigma der Wirtschaft schickt sich allerdings an, den materiellen Ressourcen den Rang abzulaufen: Das geistige Eigentum.

Das wirkliche Kapital moderner Wirtschaftsunternehmen befindet sich immer seltener unter der Erde. Es befindet sich in den Köpfen und auf den Computerfestplatten der eigenen Mitarbeiter – manifestiert in Bauplänen, Skizzen, neuen Technologien, Patenten, Marktstudien, Produktionsverfahren oder technischen Daten.

Eine ganzheitliche Betrachtung von Technik, Recht und „Business“ wird immer wichtiger, um sich in effizienter Weise und mit angemessenen Kosten-Nutzen-Rahmen einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil zu sichern. Denn es ist einfach mit hohem finanziellen Aufwand ein Schutzrechtsportfolio aufzubauen. Erstaunlicherweise gilt auch das im Unternehmensmanagement angewandte Pareto-Prinzip, dass 20% der Aufwandes zu 80% des Ergebnisses führt, auch für den Bereich des Intellectual Property Managements.

Wir können mit Ihnen aufgrund unserer Erfahrung im Topmanagement-Beratung helfen, den Nutzen Ihres immateriellen Eigentums als Unternehmensasset zu optimieren.

… uns Sie werden sehen, dass IP nicht immer nur eine Kostenposition ist.

ROLLE DES GEISTIGEN EIGENTUMS IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE

Wieso kommt eigentlich der Faktor „IP“ im klassischen Bild der Wertschöpfungskette nicht vor?

Es wird Zeit, das zu ändern!

Wenn Sie mehr zum Thema IP-Strategie wissen wollen, empfehle Ich auch meinem Artikel im Intellectualproperty Magazin:
http://www.intellectualproperty-magazin.de/inc/uploads/sites/18/2015/07/04_Dropmann_Essen.pdf

CHALLENGES

CHALLENGES

Jeden Tag zerbrechen wir uns den Kopf, welches die beste Strategie für unsere Mandanten ist. An einigen spannenden Fragestellungen möchten wir Sie teilhaben lassen.

START-UP

Sie hatten mit Freunden eine tolle Idee. Darauf aufbauend haben Sie einige Überlegungen angestellt, wie Sie ein Start-Up gründen, welches das Produkt später produziert und vertreibt.

Sie haben Ihr Erspartes zusammengelegt, um damit eine günstige Gebrauchsmusteranmeldung in Deutschland zu tätigen. So können Sie möglichen Investoren innerhalb eines Jahres Ihren Businessplan vorstellen, ohne dass die Gefahr besteht, dass jemand ohne Sie diese Idee umsetzt.

In diesem (Prioritäts-) Jahr haben Sie auch einen Investor gefunden, der an Ihre Erfindung glaubt. Dieser finanziert Ihnen, basierend auf der Deutschen Gebrauchsmusteranmeldung, Nachanmeldungen in Russland, Indien und Kanada.

Damit Sie nun Ihr Produkt auch bauen und vertreiben können, brauchen Sie frisches Kapital.

Wir helfen Ihnen bei der Bewertung des Patentportfolios und können anhand des Prüfungsverfahrens und Prüfungsergebnisses in Deutschland, Russland, Indien und Kanada abschätzen, wie hoch der finanzielle Wert Ihres Patentportfolios ist, damit es einer Bank oder weiteren Investoren leichter fällt, Ihnen weiteres Geld zu leihen.

ERSTMALIGER VERTRIEB

Sie haben auf einer Messe in den USA ein tolles Produkt gesehen, welches in Deutschland noch nicht auf dem Markt ist. Sie sind sich mit dem Produzenten einig und würden den exklusiven Vertrieb in Deutschland übernehmen.

Sie wissen jedoch nicht, inwieweit Schutzrechte, wie z.B. Patente in Deutschland bestehen, in deren Schutzbereich das Produkt eingreifen könnte.

Wir können recherchieren, inwieweit es Schutzrechte in Deutschland gibt und welche für Sie bei einem Import problematisch sein könnten.

ERFINDERVERGÜTUNG

Einer Ihrer Mitarbeiter hat eine Erfindung gemacht. Zwischenzeitlich haben Sie die Erfindung, wie es bei Ihnen üblich ist, zum Patent angemeldet. Das Patent ist erteilt worden.

Die Erfindung war so gut, dass Ihnen die Kunden das verbesserte Produkt geradezu „aus der Hand reißen“ und auch Ihre Gewinnmarge stark gestiegen ist.

In Deutschland gehen die Erfindungen eines Arbeitnehmers jedoch nicht ohne weiteres auf den Arbeitgeber über.

Zudem muss ein Arbeitnehmer, auch neben dem Lohn, für seine Erfindung eine extra Vergütung erhalten.

Der Arbeitnehmer, der die Erfindung gemacht hat, fordert von Ihnen nun 5% des Umsatzerlöses, zusätzlich zu seinem Lohn.

Für die tatsächlich angemessene Höhe der Vergütung wird in Deutschland üblicherweise eine komplexe Berechnung herangezogen. Wir können Ihnen Anhaltspunkte für eine solche angemessene Vergütung geben und auch vermitteln, dass Sie sich mit Ihrem Arbeitnehmer ohne weitere Streitigkeiten einigen können.

VITA

VITA

Dr. Jan Markus Essen

ist deutscher Patentanwalt, Europäischer Marken- und Designanwalt, sowie Europäischer Patentanwalt.

Nach seinem Studium der Chemie hat er seine Promotion in Oberflächenphysik an der Universität Bonn abgeschlossen. Nach unterschiedlichen Tätigkeiten bei der Fraunhofer Gesellschaft in den Bereichen Radartechnik und Bauphysik, war er dort im Bereich „Businessdevelopment“ tätig und hat eine Ausgründung begleitet, bevor er in die Strategieberatung der Accenture GmbH, einer internationalen Unternehmensberatung, gewechselt ist. Seine Ausbildung zum Patentanwalt absolvierte er bei Grünecker Patent- und Rechtsanwälte, einer der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Europa, mit denen er auch heute noch in Kooperation zusammenarbeitet.

Aufgrund der interdisziplinären Ausbildung kann Herr Dr. Essen ein breites technisches Themenspektrum abdecken. Durch seine Tätigkeit im Gewerblichen Rechtsschutz in einer internationalen Großkanzlei, konnte er breite Erfahrungen in Bezug auf die unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellungen sammeln.

Neben den für einen Patentanwalt klassischen Bereichen Technik und Recht, kann Herr Dr. Essen auch das Thema „Business“ durch die Erfahrung in der Topmanagementberatung abdecken und Ihnen helfen, einen ganzheitlichen Blick auf das Thema IP zu generieren.

KONTAKT

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten und Ihre Nachricht unten ein. Wir werden uns so schnell, wie möglich um Ihre Anfrage kümmern.

Ihr Name (Pflichtfeld)

Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

Telefon

Ihre Nachricht

Dr. Jan Markus Essen

Deutscher Patentanwalt,
Europäischer Patentanwalt,
Europäischer Marken- und
Design-Anwalt

Jahnstr. 52
80469 München

Tel +49 89 20 97 33 23
Mobil +49 171 49 666 46
Fax +49 89 20 94 16 26

info@essen-ip.de